Neumarkt i.d.OPf./Luxemburg, 24. November 2017 – Es ist ein Urteil gegen den Verbraucherschutz, das gestern vor dem der Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet worden ist: Die Klage von Bionorica, dem Hersteller pflanzlicher Arzneimittel aus dem oberpfälzischen Neumarkt (Bayern), gegen die Europäische Kommission wegen Untätigkeit wurde zwar formell als unzulässig abgewiesen, eine Untätigkeit der EU-Kommission aber festgestellt.