
Erstattet Ihre Krankenkasse Canephron®?
Canephron® ist ein bewährtes pflanzliches Arzneimittel mit einer seit über 30-jähriger Anwendungstradition. Alle Darreichungsformen sind seit 2007 als traditionelle pflanzliche Arzneimittel registriert und haben sich in der Praxis als gut verträglich erwiesen.
Aufgrund dieser Registrierung sind traditionelle pflanzliche Arzneimittel nicht erstattungsfähig. Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Kosten daher nicht übernehmen.
Tipp: Wird Canephron® N auf einem grünen oder Privatrezept verordnet, kann der Kaufpreis ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Bitte Rezept und Apothekenbeleg aufbewahren.